Überblick: Welche Förderung gibt es?
| Förderung | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Pflegekasse (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € je Maßnahme | Pflegegrad 1–5, Antrag vor Baubeginn |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ | bis 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig | unabhängig von Alter und Pflegegrad, über die Hausbank |
| Steuerermäßigung (§ 35a EStG) | 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € pro Jahr | Rechnung und unbare Zahlung |
Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 €
Wer einen Pflegegrad hat, kann bei seiner Pflegekasse einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ beantragen. Dazu zählt alles, was die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder ein selbstständigeres Leben erlaubt – zum Beispiel der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche, Haltegriffe, ein erhöhtes WC oder verbreiterte Türen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Wichtig: Mehrere Umbauten, die zur gleichen Zeit geplant werden, zählen meist als eine Maßnahme. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad in derselben Wohnung, kann der Zuschuss für bis zu vier Personen zusammengelegt werden. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein erneuter Antrag möglich.
So beantragen Sie den Zuschuss
- Kostenlose Besichtigung durch uns und schriftliches Angebot
- Formloser Antrag bei der Pflegekasse – mit Angebot und kurzer Begründung
- Bewilligung der Pflegekasse abwarten
- Umbau durch uns
- Rechnung bei der Pflegekasse einreichen, Auszahlung an Sie
KfW-Kredit 159: Altersgerecht Umbauen
Die KfW fördert den Abbau von Barrieren mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“. Der Kredit 159 steht allen offen – Eigentümern wie Mietern, unabhängig vom Alter. Sie beantragen ihn über Ihre Hausbank, ebenfalls vor Beginn der Arbeiten.
Typische Fehler, die Geld kosten
- Mit dem Umbau beginnen, bevor die Bewilligung vorliegt
- Mehrere Maßnahmen nacheinander beantragen, statt sie sinnvoll zu bündeln
- Ein Angebot ohne klare Positionen einreichen
- In der Mietwohnung ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters umbauen
Wir helfen beim Antrag
Förderanträge stellen Sie als Versicherte oder Versicherter selbst. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Unterlagen in der richtigen Form bekommen: ein übersichtliches Angebot, auf Wunsch Fotos der Ausgangssituation und eine Beschreibung, warum die Maßnahme Ihren Alltag erleichtert. Mehr zur Planung lesen Sie auf der Seite Barrierefreies Bad.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte geben Ihre Pflegekasse und die KfW. Stand: Oktober 2026.
